Erkrankungen - GS Sandhorst

Grundschule Sandhorst
Eheweg 15, 26607 Aurich, 04941-71112, info@gs-sandhorst.de
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Erkrankungen
LehrerInnen und SchülerInnen, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt sind oder bei denen eine solche Krankheit vermutet wird, dürfen die Schule nicht betreten.
Das gilt auch für alle  bekannten „Kinderkrankheiten“ wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln usw..
Auch bei Kopflausbefall dürfen Kinder oder betroffene LehrerInnen erst dann wieder zur Schule kommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Daher sollte bei einem diesbezüglichen Verdacht ein Arzt aufgesucht werden.

Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen.  Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten. In der Regel wird jedoch eine schriftliche Mitteilung ausreichen.


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